Sehr geehrte Damen und Herren, 

vielleicht ist Ihnen schon bekannt, dass Sie über die Regelungen des Gesundheitsförderungsgesetzes eine legale und steuerfreie Gratifikation für Ihre Mitarbeiter nutzen können. Prävention ist nach wie vor ein wichtiger Faktor in der Gesundheitsfürsorge. Daher freuen wir uns, dass wir Sie dabei mit unserem Service vor Ort unterstützen können.

Ich biete Ihnen daher folgendes Angebot an, welches Ihre Mitarbeiter selbst zahlen können oder von Ihnen durch das Gesundheitsförderungsgesetz als eine legale steuerfreie Gratifikation an die Mitarbeiter ausgezahlt werden kann.

 

 

 

 

 

Für Arbeitgeber möglich : § 3 Nr. 34 EStG: Betriebliche Gesundheitsförderung (kann bis zu 600 € pro Jahr und Mitarbeiter im Kalenderjahr steuerfrei bleiben)

 

 



Weitere Informationen zu den finanziellen Möglichkeiten finden Sie unter folgendem Link:


https://www.schenk-steuerberatung.de/steuernews_aerzte/winter_2020/rueckenmassagen_fuer_mitarbeiter_lohnsteuerfrei/




https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/betriebliche-gesundheitsfoerderung/steuerliche-vorteile.html